Raumplanung

Um die bauliche Entwicklung und die wirtschafliche Nutzung unserer knappen Bodenfläche einigermassen kontrollieren und lenken zu können, wurde das eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG) geschaffen und 1979 durch das Volk angenommen.

Das Raumplanungsgesetz schreibt vor, dass das gesamte Gebiet der Schweiz durch die Gemeinden lückenlos in den kommunalen Zonenplänen einer Nutzungszone zugewiesen werden muss. Dazu gehören:

  • Bauzonen diverser Abstufung (Wohnbau, gewerbliche und industrielle Bauten, öffentliche Bauten und Anlagen, Freizeitanlagen)
  • Landwirtschaftszonen
  • Schutzzonen und Schutzobjekte
  • Übriges Gemeindegebiet

Im Rahmen dieser Planung hat sich der WWF den Gemeinden für die Inventarisierung und Gewichtung der Schutzzonen und -objekte als Grundlagen für die Schutzzonenplanung angeboten und für einige Gemeinden in der March und Höfe diese umfassenden Arbeiten erledigen können. Diese Dienstleistung und Erfahrung wird er auch in Zukunft anbieten können.

Das Gesetz räumt den gesamtschweizerisch aktiven Schutzorganisationen wie dem WWF ausserdem das Verbandsbeschwerderecht für Bauten ausserhalb der Bauzonen ein. Somit kann der WWF, vertreten durch seine kantonalen Sektionen, für alle im Amtsblatt ausgeschriebenen Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen innerhalb der vorgeschriebenen Frist Einsprache erheben, wenn Gesetze oder Verordnungen verletzt werden.

Sämtliche Nutzungsänderung des Bodens gelten als Bauvorhaben. So muss z.B. auch für neue Ski-Pisten eine Baubewilligung vorhanden sein.

Für den WWF Schwyz ist dieses Verbandsbeschwerderecht äusserst wichtig. Trotzdem machen wir nur spärlichen Gebrauch von diesem Recht und ergreifen das Rechtsmittel der Einsprache immer in Absprache und wenn immer möglich nur zusammen mit andern Schutzorganisationen.

Dennoch müssen die Schutzorganisationen ein wachsames Auge auf die Bauauschreibungen halten. Dies ist jedoch sehr aufwändig. Wird eine verdächtige Bauausschreibung gefunden, müssen auf der entsprechenden Gemeinde Unterlagen eingesehen werden, aufgrund derer dann entschieden wird, ob eine Einsprache erfolgen soll.

Der WWF Schwyz sucht zu diesem Zweck Leute, welche bereit sind, während der Öffnungszeit bei den Gemeindekanzleien solche Unterlagen einzusehen, evtl. Fotokopien zu erstellen und diese mit den Zuständigen des WWF zu besprechen. Besonders geeignet wären pensionierte Baufachleute

Möchten Sie uns unterstützen? Haben Sie die notwendige Zeit dafür und interessieren Sie sich für Raumplanung und Bauen? Dann melden Sie sich bei unserer Geschäftsstelle!  

Allein schon das Vorhandensein des Verbandsbeschwerderechtes veranlasst viele Investoren und Bauherren, vor der Planung ihrer Vorhaben mit den Schutzorganisationen Kontakt aufzunehmen. Wenn die Interessen der Ökologie so früh einfliessen, kommt es kaum zu Verteuerungen und das Bewilligungsverfahren verkürzt sich. Ein positives Beispiel dafür ist unsere Mitwirkung bei der Planung von Golfanlagen: 

Golf

Unser Fachratmitglied Res Knobel ist Spezialist für Golfplätze. Unter seiner Leitung konnte der WWF bei allen im Kanton Schwyz realisierten Golfanlagen massgeblich dazu beitragen, ein Optimum an Ökolgie zu erreichen, sodass die Plätze unter dem Strich sogar eine Aufwertung im ökologischen Sinne brachten. Folgende Golfplätze wurden realisiert:

  • Golfpark Nuolen
  • Golfplatz Ybrig, Unteriberg
  • Golfplatz Axenstein, Morschach
  • Golfplatz Grossarni, Küssnacht am Rigi
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